Feature: Gesetzlos hinter Gittern

Mario Kubina – 21. Dezember 2006 – 16:00
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Gesetzlos hinter Gittern 

Deutschlands Gefängnisse beherbergen immer mehr junge Häftlinge. Ein eigenes Gesetz für den Jugendstrafvollzug lässt dennoch auf sich warten.

 

Nicht einmal zu den Mahlzeiten durfte Murat, damals 16 Jahre alt, seine Zelle verlassen. Das Essen, meist Kartoffeln in allen Variationen, haben ihm die Wärter durch die „Kostklappe“ in der Zellentür gereicht. Anfangs, so erinnert er sich, habe er fast den ganzen Tag allein auf den sechs, sieben Quadratmetern hinter dem vergitterten Fenster zugebracht, durch das er in den Himmel über Stadelheim gucken konnte. Einzige Ausnahme: der einstündige Hofgang am Morgen. „Da wirst du behandelt wie ein Tier“, sagt Murat im Rückblick auf seine halbjährige Untersuchungshaft.

Ganz so drastisch fällt die Kritik des Bundesverfassungsgerichts am Umgang mit jugendlichen Straftätern zwar nicht aus. Jedoch bestehen die Karlsruher Richter in ihrem Urteil vom 31. Mai darauf, dass der Jugendstrafvollzug stärker auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten sein müsse. Ausbildung, familiäre Kontakte, pädagogische Betreuung, Wohngruppen statt Einzelhaft – für die Verfassungsrichter steht die Resozialisierung junger Straftäter an erster Stelle, nicht deren Abschreckung durch immer härtere Strafen.

Damit stellen sich die Karlsruher Richter gegen einen Trend zum extensiven Freiheitsentzug, der die Justiz seit einigen Jahren erfasst hat. Saßen 1995 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch 46.516 Häftlinge in deutschen Gefängnissen ein, waren es 2005 bereits 63.533. Das entspricht einer Steigerung von 37 Prozent. Noch deutlicher war der Zuwachs bei den jugendlichen Insassen. Deren Zahl stieg in diesem Zeitraum gar um 42 Prozent auf über 7.000. Allerdings entfaltet die Haft längst nicht bei allen Delinquenten die erhoffte Wirkung: Mehr als die Hälfte der entlassenen jungen Ersttäter sitzt nach zwei Jahren wieder im Gefängnis.

Auch Murat hat die Haft nicht davon abgehalten, wieder straffällig zu werden. Wenige Wochen nach der Entlassung hat es ihm wieder „in den Fingern gejuckt“, und so ließ die erste Schlägerei nicht lange auf sich warten. Dabei wurde er nur auf Bewährung entlassen. Sein Glück: Das Gericht schätzte die neuerlichen Ausbrüche als vergleichsweise harmlos ein – die vierjährige Bewährungsstrafe bekam er schließlich für schwere Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Um junge Täter besser auf ein straffreies Leben jenseits der Gefängnismauern vorzubereiten, hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, eine klare Rechtsgrundlage für den Jugendstrafvollzug zu schaffen. Obwohl Karlsruhe ein solches Gesetz schon vor 34 Jahren angemahnt hat, ist das Recht hinter Gittern bislang nur für erwachsene Strafgefangene gesetzlich geregelt. Daher haben die Verfassungsrichter diesmal eine Frist gesetzt: Bis 2007 müsse ein Gesetz her.

Freilich haben es die Hüter des Grundgesetzes mit Blick auf die ausstehende Föderalismusreform vermieden, zugleich die Kompetenzfrage zu klären. Und so reklamieren Bund und Länder gleichermaßen, zuständig zu sein. Wenige Tage nach dem Urteil lagen drei Gesetzentwürfe auf dem Tisch: einer von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die anderen aus Bayern und Baden-Württemberg. Einvernehmen besteht darin, dass nur die soziale Integration der Häftlinge vor einem Rückfall in die Kriminalität schützt. Unterschiedlich sind die Vorstellungen darüber, wie dieses Ziel zu erreichen ist.

So wirft die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) der Bundesregierung vor, an der Vollzugspraxis vorbei zu agieren: „Der Bund hat keine Gefängnisse, Bayern hat 36.“ Folglich gehe die Staatsregierung, anders als der Bund, von einem realistischen Bild des Durchschnittshäftlings aus. „Mit Kuschelpädagogik“, so Merk, „kommen wir hier nicht klar. Denen müssen wir Strukturen und Grenzen aufzeigen.“ Damit wendet sich Merk vor allem gegen Zypries’ Vorschlag, Selbstverwaltungsgremien für die jungen Häftlinge zu schaffen, um sie für ein verantwortliches Leben in Freiheit zu trainieren.

Von solcher Unterstützung konnte Murat ohnehin nur träumen. Er kam ohne jegliche Entlassungsvorbereitung auf freien Fuß. Fast wäre er wieder auf die schiefe Bahn geraten, doch dann kam seine Tochter zur Welt. Dem Kind möchte er bieten, was für ihn, der schon in der Familie Prügel bezogen hat, nie selbstverständlich war – ein ganz normales Leben.