Feature: Suche Biodaten, biete langes Leben

Franzisca Priegnitz – 11. Dezember 2006 – 15:22
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Bei Biobanken kollidiert die Forschungsfreiheit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Berlin. Sommer 2030: Die Berlinerin Lea Pöthke erhält einen überraschenden Anruf aus Montreal. Ein ihr unbekannter Arzt empfiehlt der 24-Jährigen eine Tablette gegen ihre Katzenhaarallergie, die außerdem Diabetes und Brustkrebs vorbeugen soll, Krankheiten, für die sie anfällig sei. Was Pöthke nie erfahren hatte: Als sie im Sommer 2006 in Ludwigsfelde zur Welt kam, nahmen ihr die Ärzte Blut ab, um es an der Charité auf Stoffwechselerkrankungen untersuchen zu lassen, die tödlich enden können, wenn sie nicht in den ersten Lebenstagen behandelt werden. Mediziner der Uniklinik analysierten die Probe und bewahrten sie zusammen mit ihren Daten auf. Jahre später untersuchten Forscher  in Montreal die Blutprobe auf ihre genetische Prädisposition.
Was wie der Plot für ein billiges Science-Fiction-Heft klingt, ist zum Teil schon Realität: Seit einigen Jahren legen Forschungslabore auf der ganzen Welt Biobanken an, Blut- und Gewebeprobensammlungen also, die dazu dienen, genetische Auslöser für Krankheiten aufzuspüren. Da es momentan weder eine bundeseinheitliche noch eine internationale Regelung dafür gibt, wie bei solchen Biobanken mit dem Datenschutz und dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Probenspender zu verfahren sei, sind Biobanken quasi rechtsfreie Räume, in denen im Sinne freier Forschung theoretisch alles möglich ist. Ein Graus für Datenschützer wie Spiros Simitis, seit 2001 Mitglied des Nationalen Ethikrates: „Es ist höchste Zeit, dass man sich zusammensetzt und das regelt.“
Riesige Datensammlungen
Problematisch sind nicht die kleinen, lokal an einzelnen Kliniken angelegten Biobanken. Denn mit ihnen wird meist nur nach einer bestimmten Erkrankung geforscht. Die Patienten können erfahren, welche Untersuchungen zu welchem Forschungszweck mit den Proben gemacht werden und können eine konkrete Einwilligung geben, dass ihre Blut- oder Gewebeprobe dafür genutzt wird. In Lea Pöthkes Fall hatte sich Mutter Melanie bei der Patientenaufnahme einverstanden erklärt, dass die Daten ihrer Tochter verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden können. „Ich hatte keine Bedenken, dass damit irgendetwas anderes getan wird, als diese Untersuchung“, sagt die Jura-Studentin.
Anders sieht es bei großen sogenannten Populationsbiobanken aus. In ihnen werden oft mehrere hunderttausend Proben von Spendern gesammelt, zusammen mit Informationen über deren Krankengeschichte, Lebensumstände und Nahrungsgewohnheiten. Sinn dieser Biobanken ist es, möglichst viele Proben vorrätig zu haben, die für die unterschiedlichsten Forschungszwecke genutzt werden können.
Die erste Populationsbiobank entstand 1998 in Island. Proteste der Bevölkerung brachten das Projekt inzwischen zum Erliegen. Doch in England und Estland entstehen derzeit Biobanken, die mehrere Millionen Spenderdaten inklusive sozialer Parameter erfassen. Das Danubian Biobank Consortium (DBC) vereinigt die Blut- und Gewebeproben von zehn Unikliniken von Ulm über Wien und Bratislava bis Budapest. Als Forschungszweck gibt das Consortium altersbedingte Erkrankungen an. Seit sich im Sommer 2005 vierzehn Biobanken zum Public Population Project in Genomics (P3G) zusammengeschlossen haben, stehen die Proben der DBC theoretisch sogar weltweit und auch für andere Forschungszwecke offen. Denn die DBC ist Mitglied bei P3G. Ziel der Kooperation mit Sitz in Montreal ist ein Netzwerk von Populationsbiobanken, das mehr als drei Millionen Teilnehmer für epidemiologische Studien und Statistiken zur Analyse komplexer genetischer und umweltbedingter Krankheitsauslöser zur Verfügung stellt. „Alle Forschungstools geschaffen von oder durch P3G werden für alle offen und zugänglich sein“, heißt es in der P3G-Satzung.
Problem der Einwilligung
Wenn ein Patient für eine solche Biobank seine Proben frei gibt, weiß er nicht, wann, wie oft, wofür und ob überhaupt eine Untersuchung zu Forschungszwecken damit gemacht wird. Vorsorgliche Einwilligung heißt das Prozedere und ist aus Datenschutzsicht höchst problematisch, weil es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unterläuft. „Zum Zeitpunkt der Einwilligung kann der Spender gar nicht umfassend darüber aufgeklärt worden sein, was mit seiner Probe geschieht, weil die Biobank das dann selber noch nicht weiß“, sagt Simitis. Die umfassende Aufklärung des Patienten ist aber eine der Hauptvoraussetzungen für eine rechtlich anerkannte Einwilligung. Der Nationale Ethikrat äußert in seiner Stellungnahme zu Biobanken trotzdem, dass vorsorgliche Einwilligungen möglich sein müssen, um die Forschung zu erleichtern und Populationsbiobanken zu ermöglichen. Dann nämlich, wenn der Patient über die Unsicherheit der zukünftigen Nutzung aufgeklärt wurde. Obwohl diese Empfehlung schon zwei Jahre alt ist, regelt momentan noch jede Forschungseinrichtung durch einen Datenschutzbeauftragen selbst, wie sie mit ihren Biobanken verfährt.
An der Berliner Charité sorgt der Datenschutzbeauftragte Bernd Pilgermann dafür, dass in seinem Krankenhaus Blut- und Gewebeproben nur für interne Forschungsprojekte genutzt werden und auch nur dann, wenn der Patient dazu eingewilligt hat. Die Proben werden dafür derzeit unbegrenzt gelagert und pseudonymisiert. „Die Blutproben der Neugeborenen werden nach der Diagnose zusammen mit den Patientendaten zwar aufgehoben, stehen aber nicht der Forschung offen“, versichert Pilgermann. Eine individuelle Pille für Lea Pöthke ist schon deshalb nicht denkbar. Doch solange die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer keine einheitliche Regelung finden, bleiben Biobanken auch in Deutschland eine rechtsfreie Zone.