Interview: "Richter sind keine Automaten"

Christian Limpert – 12. Dezember 2006 – 21:44
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"Richter sind keine Automaten" - Hans-Jürgen Papier über die Verteidigung der Freiheit, die Grenzen des Rechtsstaats und den Datenschutz.

Von Mario Kubina und Christian Limpert - Erschienen in UnAntastbar im Herbst 2006

Das Gebäude im Karlsruher Schlossbezirk erinnert ans alte Kanzleramt in Bonn. Sparkassenromantik im Stil der späten 60er – äußeres Zeichen einer Bescheidenheit, die in der Berliner Republik selten ist. Obwohl das Bundesverfassungsgericht eine zentrale Rolle im politischen Machtgefüge spielt, verzichtet man in Karlsruhe auf jene opulente Repräsentation, die das Berliner Regierungsviertel kennzeichnet. Und auch der Präsident des höchsten deutschen Gerichts kommt ohne herrschaftlichen Gestus aus: Beinahe väterlich im Ton mahnt er, Freiheit und Sicherheit seien vereinbar. Auch im Angesicht des Terrors.

Herr Papier, sind Sie in Ihren Grundrechten eingeschränkt?
(Er lacht). Ja, in Bezug auf meine Bewegungsfreiheit bin ich aus Gründen des Personenschutzes etwas eingeschränkt. Aber das beruht auf meiner eigenen Entscheidung, ich werde ja nicht vom Staat gegängelt. Was die Wahrnehmung der Meinungsfreiheit angeht, kann ich nur darauf hinweisen, dass ich mich als Verfassungsrichter zu Fragen der Politik natürlich zurückhalte und mir daher selbst gewisse Schranken auferlege.

Und als Hochschullehrer?
Ich diskutiere sehr gern mit meinen Studenten und vertrete stets offen meine wissenschaftliche Position. Der Inhalt anstehender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist selbstverständlich nicht Gegenstand der Diskussionen.

Möglich, dass Sie demnächst über die von Bund und Ländern auf den Weg gebrachte Antiterrordatei entscheiden müssen. Sehen Sie in der Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten eine Gefahr für den Rechtsstaat?
Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen den beiden elementaren Aufgaben des Rechtsstaats, einerseits die Freiheit der Bürger zu garantieren und andererseits den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Genauso gilt aber, dass Freiheit und Sicherheit zusammengehören. Die Freiheit des Einzelnen ist nicht sehr viel wert, wenn nicht zugleich seine Sicherheit gewährleistet werden kann. Das Ziel muss es sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen Polen herzustellen.

Nicht immer spricht das Gericht mit einer Stimme. Richterin Evelyn Haas etwa rügte den ablehnenden Beschluss zur Rasterfahndung mit den Worten, die Senatsmehrheit mache den Staat wehrlos gegen Terror-Attacken.
Es ist doch ganz natürlich, dass in einem Richterkollegium unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ganz allgemein gilt, dass in der Terrorismusbekämpfung nicht jedes Mittel recht sein kann. Es wäre zu einfach zu sagen, dass jede Maßnahme, die dem Schutz der Bevölkerung dient, gar nicht erst als Freiheitseingriff zu gelten habe. Ein Staat, der Sicherheit um jeden Preis gewährleisten will, ist nicht der Staat des Grundgesetzes.

Hätte die Rasterfahndung überhaupt einen echten Beitrag zur Terrorismusbekämpfung leisten können?
Ich bin kein Sicherheitsexperte. Den „Königsweg“ der Terrorismusbekämpfung wird es nicht geben. Es ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, darauf zu achten, dass die Freiheit des Bürgers den hohen Stellenwert behält, der ihr nach der Verfassung zukommt. Jede polizeiliche Maßnahme muss in angemessenem Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit stehen.

Im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz zeigte sich das Gericht entsetzt darüber, dass die Politik bereit gewesen wäre, unschuldige Passagiere zu opfern, um die Bevölkerung am Boden zu schützen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es nicht mit dem Grundrecht auf Leben und der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes vereinbar ist, ein gekapertes Flugzeug samt Passagieren und Besatzung abzuschießen. Das bedeutet, dass selbst eine Änderung des Grundgesetzes die  verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Luftsicherheitsgesetz nicht ausräumen könnte. Denn die Menschenwürdegarantie des Artikel 1 darf nach der sogenannten Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes vom Gesetzgeber auch nicht durch eine Verfassungsänderung in Frage gestellt werden.

Das klingt nach einem grundlegenden Konflikt mit der Politik.
So sehe ich das nicht. Es hat aus den Reihen der Politik immer wieder Kritik am Bundesverfassungsgericht gegeben. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit, die von allen geliebt würde, hätte ihre Aufgabe wohl verfehlt.

Sind Sie immun gegen Kritik?
Natürlich nicht.Wir agieren ja nicht völlig abgeschottet – oder gar abgebrüht. Kritik nehmen wir durchaus zur Kenntnis. Das Bundesverfassungsgericht wird aber zu kritischen Äußerungen im Allgemeinen keine Stellungnahme abgeben. Das würde weder dem Ansehen noch der Stellung dieser Institution gerecht.

Das Gericht hat eine gewisse Machtfülle. Sind Sie nicht zwangsläufig politischer Akteur?
Nein, nicht im Sinne der Tagespolitik. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen dem Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen politischer Gestaltung auf. Zu tagespolitischen Fragen aber nimmt das Gericht als Organ der Rechtsprechung keine Stellung.

Kritiker bemängeln, dass ein Großteil der Verfassungsrichter einer Partei angehört.
Sie selbst sind CSU-Mitglied.

Ich halte es für fern liegend, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von parteipolitischen Erwägungen bestimmt werden. Die Wahl eines Richters setzt eine Zweidrittel-Mehrheit voraus. Meistens wird sogar einstimmig gewählt. Hinzu kommt, dass die Amtszeit der Richter auf zwölf Jahre beschränkt und eine Wiederwahl nicht möglich ist. Das verhindert einseitige politische Auswahlentscheidungen und garantiert ein hohes Maß an Unabhängigkeit.

Völlig unabhängig von Ihren persönlichen Überzeugungen werden Sie Ihre Entscheidungen nicht treffen.
Persönliche Überzeugungen und Richteramt lassen sich natürlich nicht vollständig trennen. Richter sind keine Subsumtions-Automaten, bei denen sich die Rechtsfindung auf einen rein formaltechnischen Vorgang reduziert. Rechtsprechung – zumal in Verfassungsfragen – erfolgt vor einem gesellschaftspolitischen Hintergrund. Persönliche Überzeugungen sind aber keineswegs an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei gebunden. Das erkennt man beispielsweise, wenn Abstimmungsergebnisse in den Senaten offen gelegt werden. Meine Erfahrung bei der richterlichen Tätigkeit ist: Oft bilden sich „Koalitionen“ auch über vermeintliche parteipolitischen Grenzen hinweg.

Ungeachtet der politischen Orientierung der Richter wird der Datenschutz am Gericht sehr hoch gehängt – anders als in der Bevölkerung.
Wir beobachten in der Tat, dass weite Kreise der Bevölkerung beim Umgang mit ihren persönlichen Daten nicht mehr so sensibel sind wie noch vor Jahrzehnten. Viele geben sehr großzügig Daten preis, sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Verkehr – und in weit höherem Maße übrigens, als der Staat das von seinen Bürgern verlangt.

Woran liegt das?
Ich vermute, dass sich viele Menschen nicht immer der Folgen bewusst sind, wenn sie persönliche Daten herausgeben.

Kann man generell von einem rückläufigen Grundrechtsbewusstsein sprechen?
Nein, eigentlich ist die Entwicklung genau umgekehrt. Gerade in diesem Jahr haben wir im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Anstieg von Verfassungsbeschwerden um etwa 25 Prozent. Das ist enorm, denn wir bewegen uns ohnehin auf einem hohen Niveau. Das zeigt: Der Schutz von Recht und Freiheit genießt einen sehr hohen Stellenwert.